Betriebsprüfung

Die steuerliche Betriebsprüfung hat die Aufgabe, die erklärten Einkünfte des Unternehmens bzw. des Steuerpflichtigen zu kontrollieren. Denn gemäß der Abgabenordnung haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt oder zu Unrecht erhoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass die für die Besteuerung bedeutenden Lebenssachverhalte möglichst vollständig ermittelt werden.
Nicht jede angeordnete Prüfung bedeutet aber die Überprüfung aller Steuerarten bestimmter Veranlagungsjahre. Die Finanzverwaltung greift ebenfalls auf "kleinere" Prüfungen zurück, die häufig nur ein Jahr und eine Steuerart umfassen:

  • Lohnsteuer-Außenprüfung
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • Umsatzsteuer-Nachschau
  • Betriebsnahe Veranlagung

Wir unterstützen Sie bei einer angeordneten Betriebsprüfung durch folgende Schritte:

  • Strategische Beratung im Vorfeld unter Einsatz der Prüfsoftware
  • Klärung problematischer Prüfungsschwerpunkte im Vorfeld
  • Teilnahme an den Schlussbesprechungen im Hinblick auf mögliche Rechtsbehelfsverfahren
  • Auswertung von Prüfungsberichten - Belastungsvergleich